Konformitätsbescheinigung
Gemäß Artikel 8 des Gesetzes vom 7. Januar 2022 muss jede Baugenehmigung eine Konformitätsbescheinigung der Baupläne enthalten, um die Einhaltung der Zugänglichkeitsanforderungen der Baupläne zu gewährleisten. Betroffen sind:
- Neubauten von öffentlich zugänglichen Orten, einschließlich durch Nutzungsänderung geschaffene öffentlich zugänglichen Orten,
- Neubauten von Mehrfamilienhäusern, einschließlich durch Nutzungsänderung geschaffene Mehrfamilienhäuser,
- Neubauten von öffentlichen Straßen und größere Umbauten an öffentlichen Straßen.
Nach Abschluss der Arbeiten zur Herstellung der Zugänglichkeit, die eine vorherige Baugenehmigung erfordern, muss eine Konformitätsprüfung durchgeführt werden. Bei dieser Konformitätsprüfung kontrolliert der technische Barrierefreiheitsprüfer, ob die Zugänglichkeitsanforderungen eingehalten wurden. Ist dies der Fall, stellt der technische Barrierefreiheitsprüfer eine Konformitätsbescheinigung aus, die die Einhaltung der Zugänglichkeitsanforderungen bescheinigt.
Konformitätsbescheinigungen der Baupläne oder Bauarbeiten müssen über die Online-Plattform MyGuichet ausgestellt werden. Nach der Ausstellung werden die Bescheinigungen automatisch an das Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen übermittelt.
Vorgehensweise
Natürliche Personen
- Loggen Sie sich in Ihr MyGuichet-Konto ein und erstellen Sie einen Antrag auf Zulassung als technischer Barrierefreiheitsprüfer in Ihrem professionellen Bereich, in dem Sie Konformitätsbescheinigungen in Ihrem eigenen Namen ausstellen möchten. Erklärungen zur Erstellung eines professionellen Bereichs finden sie auf der Website Guichet.lu.
Nach Validierung des Antrags wird ein Brief mit dem Zugangscode zur MyGuichet-Plattform zwecks Ausstellung von Konformitätsbescheinigungen per Post an Ihre Privatadresse verschickt. Dieser Code muss in dem professionellen Bereich eingetragen werden, in dem Sie Konformitätsbescheinigungen in eigenem Namen austellen möchten. Im Brief werden die Vorgehensweisen zur Aktivierung des Codes erklärt.
ACHTUNG: Der Code ermöglicht Ihnen die Ausstellung von Konformitätsbescheinigungen in Ihrem eigenen Namen und hat eine Gültigkeitsdauer von 100 Tagen. Er kann nur einmal eingetragen werden.
- Öffnen Sie auf der MyGuichet-Plattform den Bereich für die Ausstellung von Konformitätsbescheinigungen und füllen Sie die Bescheinigung aus. Der Link zur Plattform ist auch auf Guichet.lu verfügbar.
- Klicken Sie auf „Übermitteln“. Die Bescheinigung erscheint nach 30 Minuten im Vorgang.
Juristische Personen
- Als Verantwortlicher der Gesellschaft loggen Sie sich in Ihr MyGuichet-Konto ein und erstellen Sie einen Antrag als technischer Barrierefreiheitsprüfer in dem professionellen Bereich, in dem Sie Konformitätsbescheinigungen in Ihrem eigenen Namen ausstellen möchten. Erklärungen zur Erstellung eines professionellen Bereichs finden sie auf der Website Guichet.lu.
Nach Validierung dieses Antrags wird ein erster Brief mit einem Zugangscode zur MyGuichet-Plattform zwecks Ausstellung von Konformitätsbescheinigungen per Post an Ihre Privatadresse geschickt. Dieser Code muss in dem professionellen Bereich eingetragen werden, in dem Sie Konformitätsbescheinigungen in eigenem Namen ausstellen möchten. Im Brief werden die Vorgehensweise zur Aktivierung des Codes erklärt.
- Erstellen Sie einen Antrag als technischer Barrierefreiheitsprüfer als Verantwortlicher einer juristischen Person in dem professionellen Bereich, in dem Sie Konformitätsbescheinigungen im Namen der Gesellschaft ausstellen möchten.
Nach Validierung dieses Antrags wird ein zweiter Brief mit einem Zugangscode zur MyGuichet-Plattform zwecks Ausstellung von Konformitätsbescheinigungen per Post an die Adresse Ihrer Gesellschaft geschickt. Dieser Code muss in dem professionellen Bereich eingetragen werden, in dem Sie Konformitätsbescheinigungen im Namen der Gesellschaft ausstellen möchten. Im Brief werden die Vorgehensweisen zur Aktivierung des Codes erklärt.
ACHTUNG: Der Code ermöglicht Ihnen die Ausstellung von Konformitätsbescheinigungen im Namen der Gesellschaft und hat eine Gültigkeitsdauer von 100 Tagen. Er kann nur einmal eingetragen werden.
- Laden Sie in diesen professionellen Bereich die Personen Ihrer Gesellschaft ein, die berechtigt sind, als technische Barrierefreiheitsprüfer zu arbeiten*.
- Sie und Ihre Kollegen können auf der MyGuichet-Plattform den Bereich für die Ausstellung von Konformitätsbescheinigungen öffnen und individuell eine Bescheinigung ausfüllen. Der Link zur Plattform ist auch auf Guichet.lu verfügbar.
- Klicken Sie auf „Übermitteln“. Die Bescheinigung erscheint nach 30 Minuten im Vorgang.
*Personen, die eine Zulassung als technischer Barrierefreiheitsprüfer erhalten haben.
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