Zugänglichkeit für alle von öffentlich zugänglichen Orten, öffentlichen Straẞen und Mehrfamilienhäusern

Das Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen ist für die Umsetzung des Gesetzes vom 7. Januar 2022 über die Zugänglichkeit für alle von öffentlich zugänglichen Orten, öffentlichen Straßen und Mehrfamilienhäusern zuständig.

Die Barrierefreiheit bildet die Grundlage jeder inklusiven Gesellschaft. Sie ermöglicht allen den Zugang zu Orten, Wohnungen und Dienstleistungen. Auf diese Weise trägt die Barrierefreiheit zum Wohlbefinden jedes Einzelnen bei.

Online-Vorgänge

Entdecken Sie die Online-Vorgänge hinsichtlich des Gesetzes vom 7. Januar 2022 über die Zugänglichkeit für alle von öffentlich zugänglichen Orten, öffentlichen Straßen und Mehrfamilienhäusern.

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Toolbox

Die Toolbox enthält offizielle Informationen und Dokumente zum Thema Zugänglichkeit für alle von öffentlich zugänglichen Orten, öffentlichen Straßen und Mehrfamilienhäusern.

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