Zugänglichkeit für alle von öffentlich zugänglichen Orten, öffentlichen Straẞen und Mehrfamilienhäusern
Das Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen ist für die Umsetzung des Gesetzes vom 7. Januar 2022 über die Zugänglichkeit für alle von öffentlich zugänglichen Orten, öffentlichen Straßen und Mehrfamilienhäusern zuständig.
Die Barrierefreiheit bildet die Grundlage jeder inklusiven Gesellschaft. Sie ermöglicht allen den Zugang zu Orten, Wohnungen und Dienstleistungen. Auf diese Weise trägt die Barrierefreiheit zum Wohlbefinden jedes Einzelnen bei.