Finanzielle Unterstützung
Das Gesetz sieht eine finanzielle Unterstützung vor, um Personen dazu anzuregen, denen die Bauarbeiten zur Herstellung von Zugänglichkeit obliegen, ihre Gebäude schneller barrierefrei zu gestalten.
Der Antrag auf finanzielle Unterstützung kann bis zum 1. Juli 2028 gestellt werden. Die Bauarbeiten, Studien, Beratungsleistungen und Gutachten müssen spätestens am 1. Juli 2031 abgeschlossen sein.
ACHTUNG: Die Konformitätskontrolle der Baupläne muss von einem technischen Barrierefreiheitsprüfer durchgeführt werden, bevor ein Antrag auf finanzielle Unterstützung gestellt werden kann.
Das Gesetz sieht auch eine finanzielle Unterstützung für die Umsetzung angemessener Vorkehrungen vor. Im Hinblick auf den Antrag auf Finanzierungsbeihilfe für die Umsetzung angemessener Vorkehrungen gibt es keine Fristen.
Unterlagen
Um eine finanzielle Unterstützung zu erhalten, können Sie einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für Arbeiten zur Herstellung der Zugänglichkeit oder für angemessene Vorkehrungen auf MyGuichet stellen.
1. Grundsätzliche Zustimmung
Unterlagen
- Detaillierter Kostenvoranschlag für Bauarbeiten, Studien, Beratungsleistungen oder Gutachten
- Detaillierte Beschreibung der Bauarbeiten, Studien, Beratungsleistungen oder Gutachten zur Herstellung der Zugänglichkeit
- Baugenehmigung und Konformitätsbescheinigung der Baupläne
- Bankauszug (RIB) des angegebenen Kontos
Bei angemessenen Vorkehrungen: Nummer des Ministerialbeschlusses ausfüllen
2. Zahlungsvereinbarung
Unterlagen
- Detaillierte Rechnung für die Bauarbeiten zur Herstellung der Zugänglichkeit oder für angemessene Vorkehrungen
- Zahlungsnachweis
- Konformitätsbescheinigung der Bauarbeiten
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