Technischer Barrierefreiheitsprüfer
Der technische Barrierefreiheitsprüfer stellt den für die Arbeiten zur Herstellung von Zugänglichkeit verantwortlichen Personen Konformitätsbescheinigungen für die Baupläne und Bauarbeiten, als Nachweis der Einhaltung der Zugänglichkeitsanforderungen, aus.
Die Konformitätsbescheinigungen für die Baupläne und Bauarbeiten werden wahlweise von den im Anschluss aufgeführten technischen Barrierefreiheitsprüfern ausgestellt und vergeben:
- OAI-Architekten oder beratende Ingenieure
- Natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts mit Ausnahme des Staates, mit einer Zulassung des Ministers, in dessen Zuständigkeitsbereich die Politik für Menschen mit Behinderung fällt
- Beamte der Verwaltung für öffentliche Bauten (Administration des bâtiments publics)
- Beamte der Gemeindeverwaltungen
Der Prüfer kontrolliert die Konformität der Baupläne für Bauarbeiten zur Herstellung von Zugänglichkeit, die eine Baugenehmigung voraussetzen. Darüber hinaus prüft er die Konformität der Bauarbeiten zur Herstellung von Zugänglichkeit, und zwar unabhängig davon, ob sie eine vorherige Baugenehmigung erfordern oder nicht.
Konformitätsbescheinigungen der Baupläne oder Bauarbeiten müssen über die MyGuichet-Plattform ausgestellt werden.
Natürliche Personen
Um einen Zugangscode zur MyGuichet-Plattform zwecks Ausstellung von Konformitätsbescheinigungen in Ihrem eigenen Namen zu erhalten, können Sie einen Antrag auf Zulassung als technischer Barrierefreiheitsprüfer auf MyGuichet stellen.
OAI-Architekten oder beratende Ingenieure
Art der antragstellenden Person
Klicken Sie in der Dropdown-Liste auf „OAI-Prüfer“.
Geben sie Ihre private OAI-Nummer an.
Unterlagen
Keine Unterlagen.
Natürliche Personen des privaten oder öffentlichen Rechts mit Ausnahme des Staates
Art der antragstellenden Person
Klicken Sie in der Dropdown-Liste auf „Zugelassener technischer Prüfer“.
Unterlagen
- Nachweis (Diplom/Zertifikat) einer technischen oder beruflichen Erstausbildung im Bereich des Hoch- oder Tiefbaus
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer mindestens 16-stündigen Zusatzausbildung im Bereich Zugänglichkeit für alle
Beamte der Verwaltung für öffentliche Bauten
Art der antragstellenden Person
Klicken Sie in der Dropdown-Liste auf „Kontrolleur im öffentlichen Dienst - Staat“
Geben Sie Ihre IAM-Kennung Staatsbeamter an.
Unterlagen
- Kopie des Diploms als Architekt oder Bauingenieur
Beamte der Gemeindeverwaltungen
Art der antragstellenden Person
Klicken Sie in der Dropdown-Liste auf „Kontrolleur im öffentlichen Dienst - Gemeinde“.
Unterlagen
- Kopie des Diploms als Architekt oder Bauingenieur
- Unterzeichnetes Schreiben des Bürgermeisters, in dem die Verantwortung der Person für Gebäude im Zuständigkeitsbereich der Gemeindeverwaltung bestätigt wird
- Kopie der Ernennung zum Beamten bei der Gemeindeverwaltung
Juristische Personen
Um einen Zugangscode zur MyGuichet-Plattform zwecks Ausstellung von Konformitätsbescheinigungen im Namen der Gesellschaft zu erhalten, kann der Verantwortliche eines Architektur- oder Ingenieurbüros einen Antrag auf Zulassung als technischer Barrierefreiheitsprüfer als Verantwortlicher einer juristischen Person stellen.
Unter einem Verantwortlichen versteht man eine Person, die befugt ist, die Gesellschaft im Rahmen der technischen Kontrolle der Zugänglichkeitsanforderungen zu vertreten und zu verpflichten.
Achtung: Der Verantwortliche muss vorab und in eigenem Namen einen Antrag auf Zulassung als technischer Barrierefreiheitsprüfer beim Ministerium stellen.
Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts mit Ausnahme des Staates
Unterlagen
- Gründungssatzung der Gesellschaft
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