Gesetz vom 7. Januar 2022 über die Zugänglichkeit für alle von öffentlich zugänglichen Orten, öffentlichen Straßen und Mehrfamilienhäusern
Das Gesetz vom 7. Januar 2022 über die Zugänglichkeit für alle von öffentlich zugänglichen Orten, öffentlichen Straßen und Mehrfamilienhäusern basiert auf dem Prinzip des Designs für alle. Dieses Prinzip besteht darin, Orte so zu gestalten, dass sie von allen genutzt werden können.
Das neue Gesetz sieht Folgendes vor:
- die Ausweitung des Geltungsbereichs des vorherigen Gesetzes von 2001,
- die Vorab- und Nachkontrolle der Zugänglichkeitsanforderungen,
- die Gründung eines Beirats für Zugänglichkeit,
- die Ausbildung von technischen Barrierefreiheitsprüfern,
- die Gewährung staatlicher Subventionen,
- die Festlegung strafrechtlicher Sanktionen bei Nichteinhaltung der Zugänglichkeitsanforderungen.
Im Unterschied zum Gesetz von 2001 sind die Zugänglichkeitsanforderungen nicht mehr nur auf öffentlich zugänglichen Orte der öffentlichen Hand beschränkt, sondern gelten auch für alle öffentlich zugänglichen Orte, die kollektiv, publik oder privat genutzt werden.
Von nun an gelten die Zugänglichkeitsanforderungen auch für:
- den Neubau von öffentlich zugänglichen Orten,
- die Schaffung öffentlich zugänglicher Orte mittels Umnutzung,
- öffentlich zugängliche Orte, die bereits bestehen oder sich in einem bereits bestehenden Umfeld befinden,
- den Neubau von Mehrfamilienhäusern,
- die Schaffung eines Mehrfamilienhauses mittels Umnutzung,
- den Neubau von und umfassende Umbauarbeiten an öffentlichen Straßen.
Durch das Inkrafttreten des Gesetzes am 1.Juli 2023 müssen bestehende öffentlich zugängliche Orte bis zum 1. Januar 2032 für alle zugänglich sein.
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