Angemessene Vorkehrungen
Eine Person, deren Behinderung besonders schwer oder so spezifisch ist, dass die gesetzlich vorgesehenen Zugänglichkeitsanforderungen nicht ausreichen, um ihr den Zugang zu einem öffentlich zugänglichen Ort zu ermöglichen, kann einen Antrag auf angemessenen Vorkehrungen stellen.
Unter angemessener Vorkehrung sind die notwendigen und angemessenen Änderungen und Anpassungen zu verstehen, die vorgenommen werden müssen, um dieser Person den Zugang zu dem öffentlich zugänglichen Ort zu ermöglichen.
Die Änderungen und Anpassungen werden in angemessener Zeit durchgeführt und dürfen keine unverhältnismäßige Belastung für die Personen darstellen, denen die angemessene Vorkehrungen obliegen.
Unterlagen
Um eine angemessene Vorkehrung zu erhalten, können Sie einen Antrag auf angemessene Vorkehrungen auf MyGuichet stellen.
Obligatorische Dokumente
Bewerbungsschreiben mit einer Beschreibung der angemessenen Vorkehrung:
- Einzelheiten zur Art der beantragten Vorkehrung
- Einzelheiten zur Notwendigkeit der angemessenen Vorkehrung
Fakultative Dokumente
Fotos oder Dokumente, die den Antrag belegen
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