Fragen-Antworten

Wer muss eine mindestens 16-stündige Zusatzausbildung im Bereich Zugänglichkeit für alle nachweisen?

Baufachleute, die weder Mitglieder der OAI noch Beamte der Verwaltung für öffentliche Gebäude oder einer Gemeindeverwaltung sind und die eine Zulassung als technischer Barrierefreiheitsprüfer erhalten möchten.

Bei welcher Einrichtung kann ich eine Zusatzausbildung im Bereich Zugänglichkeit für alle absolvieren?

Bei Info-Handicap Luxembourg asbl. Weitere Informationen finden Sie auf die Website Info-Handicap.lu.

Muss ich als Architekt oder beratender Ingenieur der OAI einen Antrag zur Ausübung der Tätigkeit des technischen Barrierefreiheitsprüfers stellen?

Ja, um einen Zugangscode zur MyGuichet-Plattform zwecks Ausstellung von Konformitätsbescheinigungen für Baupläne und Bauarbeiten zu erhalten. Die Aktivierungsdauer des Codes beträgt 100 Tage.

Warum wurde mein Antrag auf Zulassung als technischer Kontrolldienst für Barrierefreiheit automatisch abgelehnt?

In den meisten Fällen liegt dies daran, dass der Antragsteller nicht zuerst und in eigenem Namen einen Antrag auf Zulassung zur Ausübung der Tätigkeit des technischen Barrierefreiheitsprüfers auf MyGuichet gestellt hat. Er muss warten, bis dieser von der zuständigen Stelle bestätigt wurde, bevor er einen Antrag auf Zulassung als technischer Kontrolldienst für Barrierefreiheit stellen kann.

Gilt ein Bürogebäude als öffentlich zugänglicher Ort?

Ein Bürogebäude wird einem öffentlich zugänglichen Ort nur für den Teil gleichgestellt, der für Besucher zugänglich ist. Dieser Teil muss den Anforderungen des Gesetzes vom 7. Januar 2022 über die Zugänglichkeit für alle von öffentlich zugänglichen Orten, öffentlichen Straßen und Mehrfamilienhäusern entsprechen.

Die Zugänglichkeit von Gebäudeteilen, die dem Personal vorbehalten sind, unterliegt nicht dem Gesetz vom 7. Januar 2022 über die Zugänglichkeit für alle von öffentlich zugänglichen Orten, öffentlichen Straßen und Mehrfamilienhäusern.

Gibt es eine Liste der freiberuflichen Tätigkeiten, die von der neuen Gesetzgebung betroffen sind?

Das Gesetz vom 7. Januar 2022 über die Zugänglichkeit für alle von öffentlich zugänglichen Orten, öffentlichen Straßen und Mehrfamilienhäusern sieht keine Liste der freiberuflichen Tätigkeiten vor, die von den neuen Zugänglichkeitsanforderungen betroffen sind. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Generaldirektion Mittelstand des Ministeriums für Wirtschaft.

Darf ein Betrieb eine Fläche in einem Mehrfamilienhaus mieten, die nicht dem neuen Gesetz entspricht?

Die Teile eines Mehrfamilienhauses, die im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit der Öffentlichkeit zugänglich sind, müssen den Zugänglichkeitsanforderungen gemäß Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes vom 7. Januar 2022 über die Zugänglichkeit für alle von öffentlich zugänglichen Orten, öffentlichen Straßen und Mehrfamilienhäusern entsprechen.

Jedoch kann sich die Eigentümergemeinschaft eines Mehrfamilienhauses weigern, die Arbeiten zur Herstellung der Zugänglichkeit durchzuführen. In diesem Fall ist eine schriftliche Ablehnung in Form eines Protokolls der Hauptversammlung bei der Beantragung der Ausnahmeregelung an den Familienminister zu übermitteln. Nach Bewilligung der Ausnahmeregelung kann der technische Barrierefreiheitsprüfer die Konformitätsbescheinigung für den bestehenden öffentlich zugänglichen Ort ausstellen.

Sind die Arbeiten zur Herstellung der Zugänglichkeit vom Eigentümer eines Gebäudes oder vom Mieter, der dort seine berufliche Tätigkeit ausübt, durchzuführen?

In den meisten Fällen müssen die Arbeiten vom Eigentümer oder Erbpächter eines Gebäudes durchgeführt werden.

Eine Klausel, dass der Mieter für die Durchführung der Arbeiten verantwortlich ist, kann in den Mietvertrag aufgenommen werden.

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